Störerhaftung und damit Unterlassungsverpflichtung eines Anschlussinhabers bei ungeschützter WLAN-Verbindung und hierüber rechtswidrigem Teilen von geschütztem Content über Tauschbörsen durch Dritte
Gericht LG Frankfurt a.M. Datum 22.02.2007 Aktenzeichen 2/3 O 771/06 Branche/ Lebenslage ungesichertes WLAN, WLAN-Anschlussinhaber, Tauschbörse, technische Schutzmaßnahmen, Störerhaftung, WLAN Akteure Urheberrechtsinhaber/Inhaber der Tonträgerrechte, Internetanschlussinhaber Wer haftet? Internetanschlussinhaber…