Der Verweis des Internetanschlussinhabers auf eine generelle Zugriffsmöglichkeit durch Dritte genügt nicht um der sekundären Darlegungslast gerecht zu werden
Gericht BGH Datum 11.06.2015 Aktenzeichen I ZR 75/14 Branche/ Lebenslage Sekundäre Darlegungslast, Anschlussinhaber, illegales File-Sharing, Kind, Eltern, Familie, Dritte, Täterhaftung, Störerhaftung, Namensnennung Akteure Urheberrechtsinhaber, Internetanschlussinhaber, Familienangehörige Wer haftet?…