Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Das WHG enthält u.a. Bestimmung zur Aufrechterhaltung des Wasserhaushaltes, § 5 WHG. Dazu gehört auch, dass Anlagen, die in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern errichtet werden, so zu betreiben…
Das WHG enthält u.a. Bestimmung zur Aufrechterhaltung des Wasserhaushaltes, § 5 WHG. Dazu gehört auch, dass Anlagen, die in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern errichtet werden, so zu betreiben…
Die Norm des § 43 GmbHG bildet die gesellschaftsrechtliche Haftungsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen ihre Geschäftsführer. 43 Abs. 1 GmbHG legt den Sorgfaltsmaßstab…
Ein explizites Grundrecht auf Anonymität kennt das Grundgesetz nicht. Auch wurde es bisher nicht vom Bundesverfassungsgericht als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung…
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG schützt jedermann vor staatlichen Eingriffen in die genannten Rechtsgüter. Zwar erscheint das Grundrecht…
Ein explizites Grundrecht auf Verschlüsselung kennt das Grundgesetz nicht und wurde auch bislang nicht vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Es wird jedoch als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Literatur diskutiert.