Ein explizites Grundrecht auf Verschlüsselung kennt das Grundgesetz nicht. Auch wurde es bisher nicht vom Bundesverfassungsgericht als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das IT-Grundrecht, entwickelt.
Trotz dieser fehlenden Entwicklung durch das Bundesverfassungsgericht wird in der Literatur ein Grundrecht auf Verschlüsselung als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts diskutiert.[1]
[1] Vgl. Gerhards, (Grund-)Recht auf Verschlüsselung?, 2010, S. 123ff.