Gegenmaßnahmen
1) Beschränkte Zugriffsrechte Viren, Würmer und Trojaner, aber auch Hacker und Cracker, die innerhalb des Betriebssystems Aktionen ausführen, bedienen sich der Zugriffsrechte des Benutzers, unter dem die Programme…
1) Beschränkte Zugriffsrechte Viren, Würmer und Trojaner, aber auch Hacker und Cracker, die innerhalb des Betriebssystems Aktionen ausführen, bedienen sich der Zugriffsrechte des Benutzers, unter dem die Programme…
1) Beschränkte Zugriffsrechte Viren, Würmer und Trojaner, aber auch Hacker und Cracker, die innerhalb des Betriebssystems Aktionen ausführen, bedienen sich der Zugriffsrechte des Benutzers, unter dem die Programme…
Seit April 2019 gilt in Deutschland das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Gesch-GehG). Im Vergleich zur vorherigen Regelung, in der bereits der Wille zur Geheimhaltung ausreichte, um Informationen…
Das WHG enthält u.a. Bestimmung zur Aufrechterhaltung des Wasserhaushaltes, § 5 WHG. Dazu gehört auch, dass Anlagen, die in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern errichtet werden, so zu betreiben…
Das Schlagwort der Nachhaltigkeit kann auch in die IT-Sicherheit Eingang finden. Die IT-Sicherheitslage zeichnet sich gerade durch ihren innovativen, schnelllebigen Wandel aus. Daher ist ein ständiges Reagieren auf…
Die Norm des § 43 GmbHG bildet die gesellschaftsrechtliche Haftungsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen ihre Geschäftsführer. 43 Abs. 1 GmbHG legt den Sorgfaltsmaßstab…
GrCh = Grundrechtecharta der Europäischen Union 1. Allgemeines Die Grundrechte Charta der Europäischen Union enthält bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und Unionsbürgerrechte. Die in der GRCh garantierten Rechte dürfen…
Ein explizites Grundrecht auf Anonymität kennt das Grundgesetz nicht. Auch wurde es bisher nicht vom Bundesverfassungsgericht als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung…
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG schützt jedermann vor staatlichen Eingriffen in die genannten Rechtsgüter. Zwar erscheint das Grundrecht…
Ein explizites Grundrecht auf Verschlüsselung kennt das Grundgesetz nicht und wurde auch bislang nicht vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Es wird jedoch als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Literatur diskutiert.