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GmbHG

Die Norm des § 43 GmbHG bildet die gesellschaftsrechtliche Haftungsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen ihre Geschäftsführer. 43 Abs. 1 GmbHG legt den Sorgfaltsmaßstab…