IT-Grundrecht
Das „IT-Grundrecht“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in ihrer Gesamtheit.
Das „IT-Grundrecht“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in ihrer Gesamtheit.
IT-Grundschutz nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz ist ein Standard für Informationssicherheit, der vom BSI Mitte der neunziger Jahre entwickelt wurde.[1] Bis 2006 war das IT-Grundschutzhandbuch ein auf deutsche…