Wendet man den Begriff „Integrität“ auf „Daten“ an, drückt er aus, dass die Daten vollständig und unverändert sind. Es gilt also, die inhaltliche Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und die korrekte Funktionsweise von Systemen sicherzustellen.[1] Es soll eine inhaltliche Veränderung durch Unbefugte verhindert werden.[2] „Der Verlust der Integrität von Informationen kann daher bedeuten, dass diese unerlaubt verändert, Angaben zum Autor verfälscht oder Zeitangaben zur Erstellung manipuliert wurden“.[3] Die Integrität von Daten wird mittels elektronischer Signaturen sichergestellt.
[1] BSI (Hrsg.), IT-Grundschutz-Kataloge, Band I, Abschnitt 4, S. 5.
[2] Kappes, Netzwerk und Datensicherheit, Wiesbaden 2007, S. 3.
[3] BSI (Hrsg.), IT-Grundschutz-Kataloge, Band I, Abschnitt 4, S. 5.