GmbHG
Die Norm des § 43 GmbHG bildet die gesellschaftsrechtliche Haftungsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen ihre Geschäftsführer. 43 Abs. 1 GmbHG legt den Sorgfaltsmaßstab…
Nationale Vorgaben, die für KMU relevant sind