Tarifrechtliche Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten an einer öffentlichen Hochschule (konkret: Merkmal der „wissenschaftlichen Hochschulbildung“)
Gericht BAG Datum 14.09.2016 Aktenzeichen 4 AZR 964/13 Branche/ Lebenslage Tarifvertrag, IT-Sicherheitsbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragter, Eingruppierung, öffentliche Hochschule, öffentlicher Dienst Akteure Arbeitgeber/Bundesland, Angestellte im öffentlichen Dienst Wer haftet? Angestellte Haftungsart…