Kategorie: Normen

Fernmeldegeheimnis

Das Fernmeldegeheimnis folgt aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG und schhützt die Vertraulichkeit der Umstände und Inhalte der Kommunikation bei der unkörperlichen Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe der Telekommunikationstechnik.

FischSeuchV

Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) Die Fischseuchenverordnung steht beispielhaft für die Pflichten die mit der Aufzucht und Haltung von Tieren, die auch als Nahrungsmittel dienen, einhergehen. Es ergeben sich Genehmigungs-, Untersuchungs-,…