Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz
Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) regelt wie die Grundversorgung der Bevölkerung im Falle einer (Versorgungs-) Krise gewährleistet bzw. nach kurzer Zeit wiederhergestellt werden kann.
Pflichten für Unternehmen welche Teil dieses Sektors sind ergeben sich dabei aus § 15 ESVG. Die Ernährungsunternehmen sind demnach verpflichtet Auskünfte, u.a. über ihre Bestands- und Produktionsdaten, zu erteilen. Sollten sie dem nicht nachkommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 4 ESVG.