Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Die Erfolgsbilanz ist ausbaufähig

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Die Bundesregierung hatte 2019 eine nationale Blockchain-Strategie beschlossen und der Medienöffentlichkeit präsentiert. Zehn handlungsleitende Prinzipien für einen positiven Einsatz der Technologie wurden darin definiert, um die Kernziele der Strategie – Innovationen zu fördern und Investitionen anzustoßen – umzusetzen. [1]

Aufgrund ihrer Dezentralität, Zuverlässigkeit und Fälschungssicherheit eröffne die Blockchain-Technologie, „eine der meistdiskutierten Innovationen der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“, eine Vielzahl innovativer Anwendungsmöglichkeiten und neuer Kooperationsformen.[2]

Darüber, ob ein nennenswerter Fortschritt in Bezug auf die ambitionierten Ziele zu verzeichnen ist, lässt sich jedoch diskutieren. Aus einer Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ergibt sich nur ein mäßiger Erfolg, nur wenige der Programmpunkte wurden zwischenzeitlich umgesetzt.[3]

Viele gute Absichten

In der angehängten Tabelle wurden insgesamt 44 Maßnahmen definiert.[4] Darin finden sich Themen wie beispielsweise die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere, das Schaffen von Rechtssicherheit für Handelsplattformen und Krypto-Verwahrer, das Untersuchen von Anwendungsfällen, bei denen für der Schriftform abgewichen werden kann, die Ausschreibung von Studien oder die Durchführung verschiedener Pilotprojekte für Blockchain-Anwendungen.

Als Grundprinzipien für die Umsetzung der Strategie werden neben der Förderung von Innovationen auch das Ermöglichen eines fairen Wettbewerbs und der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit unter Einbindung der Stakeholder genannt.[5] Unter anderem die Bereitstellung einer staatlichen digitalen Identität auf Blockchain-Basis soll auch für Bürger Erleichterungen bieten, etwa im Rahmen von Verwaltungsverfahren oder als Vereinfachung des Identitätsnachweises für bestimmte Rechtsgeschäfte. Zusätzlich soll der Wissenstransfer gerade für die Zielgruppe KMU verbessert werden und der Austausch zwischen KMU, Startups, Großunternehmen und anderen relevanten Organisationen gefördert werden.[6]

Was wurde geschafft?

Bis jetzt wurden nur sechs der 44 Projekte abgeschlossen, drei wurden noch nicht begonnen und der Rest wird als begonnen gezählt.[7] Abgeschlossene Projekte sind neben der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die unter anderem Vorschriften für Kryptoverwahrdienstleister enthält, in nationales Recht und der Einführung von Regelungen für elektronische Wertpapiere auch eine Round-Table-Veranstaltung sowie eine Studienausschreibung. Zudem wurden vage Absichten formuliert, beispielsweise zu bestimmten Förderungen. In Arbeit ist hingegen beispielsweise ein Pilotprojekt der Deutschen Energieagentur (dena) für Blockchain-basierte Energieanlagenbindung oder ein System, das es Verbrauchern ermöglichen soll, die Lieferketten bei Lebensmitteln zurückzuverfolgen. Die praktische Umsetzung steht jedoch noch aus, ebenso wie ein Blockchain-Gültigkeitsregister für die Justiz.

Damit können einige (wenige) Punkte aus der Maßnahmentabelle bereits abgehakt werden, doch zahlreiche Aspekte wurden nur teilweise oder gar noch überhaupt nicht umgesetzt.

Kritiker sehen in der Strategie nichts weiter als einen „Marketinggag“, von den großen Worten bei der Ankündigung sei „nur heiße Luft übrig geblieben“.[8]

Fazit

Das Thema Blockchain sorgt nach wie vor für Gesprächsstoff und die Meinungen hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens der Technologie variieren nicht nur je nach Hintergrund und technischem Vorwissen. Die Vorzüge der dezentralen Datensätze können nicht in jeder Hinsicht und für jeden erdenklichen Anwendungsfall die Nachteile überwiegen. Zum einen wäre da der Datenschutz, der streng genommen dem Einsatz eines Blockchain-Systems beispielsweise für einen Eigentumsnachweis im Wege steht, da die unveränderlichen Ledger nicht auf eine vernünftige Art mit dem Recht auf Vergessenwerden vereinbar sind.[9] Zum anderen wird von Kritikern immer wieder der enorme Energieaufwand für das Betreiben der Blockchain vorgebracht, und das nicht ganz zu Unrecht, wenn auch die Diskussion in dieser Frage recht einseitig bleibt und ein belastbarer Vergleich mit konventionellen Alternativen in den jeweiligen Anwendungsbereichen meist ausbleibt.[10]

Doch unabhängig davon, ob die Blockchain tatsächlich in jedem erdenklichen Fall zur Anwendung kommen sollte oder nicht, ist es unerlässlich, sich mit der Technologie und ihren – wirklich sinnvollen – Einsatzbereichen auseinanderzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die vielen positiven Ziele, die sich die Bundesregierung in ihrer Blockchain-Strategie gesteckt hat, nicht reine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern auch in der kommenden Legislaturperiode zumindest in großen Teilen bzw. in den tatsächlich relevanten Bereichen umgesetzt werden können.


[1] Vgl. Digitale Souveränität sicherstellen, Bundesregierung.de, 18.09.2019.

[2] Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 18.09.2019, S. 3.

[3] Vgl. Kannenberg, Blockchain-Strategie der Bundesregierung liefert bislang wenig Ergebnisse, Heise Online, 22.06.2021

[4] Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 18.09.2019, S. 23 f., dort auch zum Folgenden.

[5] Vgl. Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 18.09.2019, S. 4 f.

[6] Vgl. Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 18.09.2019, S. 21.

[7] Kannenberg, Blockchain-Strategie der Bundesregierung liefert bislang wenig Ergebnisse, Heise Online, 22.06.2021, dort auch zum Folgenden.

[8] So der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP), Kannenberg, Blockchain-Strategie der Bundesregierung liefert bislang wenig Ergebnisse, Heise Online, 22.06.2021.

[9] Ausführlich hierzu z.B. Bitkom, Faktenpapier „Blockchain und Datenschutz“, 2017, S. 31 ff.

[10] Siehe z.B. Geißler/Schmitz, Stromverbrauch der Blockchain, Blockchain Insider, 09.06.2021; BMU, Green-IT-Initiative des Bundes – Digitaler Wandel und Klimaschutz.

Sämtliche Links wurden zuletzt am 29.06.2021 abgerufen.