Mögliche Strafbarkeit als Mittäter einer späteren Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug bei Anbringung einer Spähvorrichtung an einen Geldautomaten zum Zwecke des Skimming
Gericht BGH Datum 16.11.2016 Aktenzeichen 16.11.2016 Branche/ Lebenslage Skimming, Fälschung von Zahlungskarten, Geldautomaten, Computerbetrug, Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion Akteure Angeklagter, Staat Wer haftet? Keine Strafbarkeit wegen der…