Für eine Strafbarkeit wegen Computersabotage kommt es nicht darauf an, ob die betroffenen Daten zu rechtmäßigen oder rechtswidrigen Zwecken erhoben wurden
Gericht BGH Datum 11.01.2017 Aktenzeichen 5 StR 164/16 Branche/ Lebenslage Computersabotage, Störung, Datenverarbeitung, IP-Adresse, § 303a StGB, § 303b StGB Akteure Angeklagter, Ermittlungsbehörde Wer haftet? Angeklagter Haftungsart Verurteilung…