FischSeuchV

Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)

Die Fischseuchenverordnung steht beispielhaft für die Pflichten die mit der Aufzucht und Haltung von Tieren, die auch als Nahrungsmittel dienen, einhergehen.

Es ergeben sich Genehmigungs-, Untersuchungs-, Mitteilungs- und Überwachungspflichten. Sowie Vorgaben wie im Falle des Auftretens einer Seuche zu verfahren ist.

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