Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
Die Fischseuchenverordnung steht beispielhaft für die Pflichten die mit der Aufzucht und Haltung von Tieren, die auch als Nahrungsmittel dienen, einhergehen.
Es ergeben sich Genehmigungs-, Untersuchungs-, Mitteilungs- und Überwachungspflichten. Sowie Vorgaben wie im Falle des Auftretens einer Seuche zu verfahren ist.