Gewährleistung der Nachhaltigkeit

Das Schlagwort der Nachhaltigkeit kann auch in die IT-Sicherheit Eingang finden. Die IT-Sicherheitslage zeichnet sich gerade durch ihren innovativen, schnelllebigen Wandel aus. Daher ist ein ständiges Reagieren auf aktuelle Bedrohungslagen, die Anpassung der Sicherheitskonzepte und -vorkehrungen von Nöten, um zu adäquaten Lösungen zu gelangen. Nachhaltigkeit kann auch dadurch gewährleistet werden, dass Kostenaspekte bei der Beschaffung von IT-Sicherheitsvorkehrungen nicht in den Vordergrund treten, sondern der Sicherheit der Vorrang eingeräumt wird. Insbesondere darf nicht außer Acht gelassen werden, dass bei fehlender IT-Sicherheit vielfältige Haftungsrisiken drohen. (siehe beispielsweise § 43 GmbHG und § 91 AktG)

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